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AHV nachzahlen

Was Studen­ten bei der AHV beach­ten müssen

Liebe Studenten und Studentinnen, besser gesagt, alle Ihr jungen Leute da draussen, Ihr seid dem Team FinanzFabio sehr wichtig. Leider kommt Ihr viel zu lange nicht zu einer finanziellen Ausbildung. Das kostet Euch viel Geld, besonders in der AHV.

Was dich in diesem Beitrag erwartet

AHV

Leider muss ich jetzt ein wenig ausholen. Das Thema AHV ist wirklich sehr theoretisch und äusserst langweilig. Trotzdem versuche ich es, so einfach wie möglich zu halten. Denn so langweilig wie es auch ist, genau so wichtig ist es. Ob Ihr und ich überhaupt eine AHV-Rente erhalten werden, ist ein anderes Thema. Wir sind jetzt einfach mal super naiv und glauben daran.

Für die Berechnung Eurer späteren AHV-Rente kommt die Skala 44 zum Einsatz. Schaut es Euch am besten schnell an: https://www.ahv-iv.ch/Portals/0/adam/AHV-IV/UKITLCbXa0m6pzqnUd0Qnw/Document/skala44_2019.pdf.

Auf der Skala sehr Ihr, wieviel die verschiedenen Renten betragen, welche aufgrund Eures durchschnittlichen Jahresverdienstes berechnet werden. Die Spanne geht von CHF 14'220 bis CHF 85'320. Jeder der mehr verdient, super – nützt Dir aber, zumindest in der AHV, nichts.

Warum heisst die Skala 44 denn Skala 44? Um eine volle AHV-Rente zu erhalten, müssen wir 44 Jahre arbeiten. Oder besser gesagt, 44 Jahre einen Beitrag an die AHV bezahlen. Warum 44 Jahre? Man geht davon aus, dass man ab 21 arbeitet bis 65. Also 44 Jahre.

Kürzung in der AHV

Soweit so gut. Wenn Du keine 44 Jahre arbeitest, wird deine AHV-Rente gekürzt. Jedes Jahr um 1/44. Studierst Du also bis 25, werden Dir 4/44 gestrichen. Das ist viel. Sehr viel sogar. Die gute Nachricht ist, wir können das verhindern. Die schlechte Nachricht, nur wenige wissen wie.

AHV nachzahlen

Bei der AHV habt Ihr die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre rückwirkend einzuzahlen. Alles was länger her ist, geht nicht mehr und hat eine Kürzung zur Folge. Dein Beitrag an die AHV ist von deinem Lohn abhängig. Wenn Du studierst und kein Einkommen erzielst, kannst Du den Mindestbeitrag von CHF 478 pro Jahr einzahlen. Dies schützt dich bereits vor den Kürzungen. Jene die eine Lehre in der Schweiz absolvieren, haben hier einen Vorteil. Sie bezahlen bereits ab 18 AHV-Beiträge. Sie bezahlen also drei Jahre mehr ein. Diese drei Jahre können genutzt werden, für Sprachaufenthalte oder vollzeit Weiterbildungen.

Mir ist bewusst, dass CHF 478 nicht wenig Geld ist für einen Studenten. Dennoch gehören genau diese CHF 478 wohl zu dem am besten investierten Geld während des Studiums. Es lohnt sich, die eine oder andere Studentenparty sausen zu lassen und ein paar Bier weniger zu trinken. Langfristig.

Falls dieser Verzicht keine Möglichkeit ist, frag Deine Eltern. Kläre sie über die Kürzungen auf und bitte Deine Eltern um einen Zustupf. Das bezahlen sie sicherlich lieber als Dein nächstes überteuertes Schulbuch, welches Du zwei Mal brauchst und dann in Deinem IKEA-Regel verstaubt.

Falls es jetzt Mütter gibt, die Panik kriegen, weil sie nicht gearbeitet haben in den ersten Jahren mit den Kindern; kein Problem. Da gibt es so lustige Sachen wie Erziehungsgutschriften (zu kompliziert an dieser Stelle) und der Ehemann finanziert die Beiträge der Frau gleich mit. Oder umgekehrt. Einzig sein Beitrag im Jahr muss der doppelte Mindestbeitrag sein. Also CHF 956.

Falls Du Hilfe brauchst, deine Eltern zu überzeugen, sie dürfen mich gerne kontaktieren. Du bezahlst mir dann das nächste Bier bei der Studentenparty, die Du jetzt nicht sausen lassen musst.

Bis dann und viel Spass beim Berechnen des Umfangs der Sonne.

Fabio und Hr. Marchesin

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4 Kommentare

  1. Hallo Fabio
    Danke für den wertvollen Input. Es gibt aber auch noch die ehemaligen Studenten, die damals kein Bier an keiner Party ausgelassen haben und darum gar nicht mehr wissen, ob Sie den Mindestbeitrag jemals einbezahlt haben 😉
    Wo bekommen diejenigen die nötige Info am schnellsten?

  2. Hallo Kevin

    Du brauchst einen IK-Auszug. Steht für Individuelles Konto. Auf dem Auszug ist quasi die Abrechnung all Deiner Einkommen welche für deinen AHV-Durchschnittslohn berechnet werden.

    Wenn Du eine Lücke hast, kannst Du bis zu fünf Jahren Rückwirkend einzahlen.

    Wo Du den Auszug bestellst, ist eigentlich egal. Dauert bei allen etwa zwei Wochen.

    Hier hast Du die Qual der Wahl:

    https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug/Schweiz

    Falls Du Fragen zum Auszug selbst hast, melde Dich, gehen wir ein Bier trinken – Du bezahlst 😉

  3. ist man nicht automatisch beitragspflichtig als Student?

    habe folgendes im Internet recherchiert:

    Beiträge während Studium
    Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind in der AHV obligatorisch versichert. Sie sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem
    20. Geburtstag.
    Wenn Sie während Ihrer Schulausbildung oder Ihrem Studium nicht erwerbstätig sind, müssen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten. Dies gilt auch für ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 4’701 Franken.

    1. Hallo Lukas

      Du bist Pflichtig ja. Aber wenn du kein AHV-Pflichtiges Einkommen hast, wie sollst du dann deine Beiträge leisten? Deshalb den Mindestbetrag einzahlen von CHF 496 (Stand 2020).

      lg und bis bald

      FinanzFabio

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