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Das 3. Säulensystem

Vorsor­ge­aus­weis lesen und verste­hen

Alle Jahre wieder, der Vorsorgeausweis. Heute schreiben wir den 25. Januar 2019. Viele von uns erhalten heute den ersten Lohn des Jahres. Zur Lohnabrechnung dazu erhältst Du diesen Monat aber noch ein wichtiges Dokument: den Vorsorgeausweis.

Die 50er Regel

Warum ist der Vorsorgeausweis so wichtig? Die Hälfte der Menschen über 50 haben über 50% ihres Vermögens in der Pensionskasse. Das ist viel. Das ist verdammt viel. Ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage. Aber, was wirklich nicht ok ist, dass wir nicht wissen wie die Pensionskasse funktionier und den Vorsorgeausweis nicht verstehen.

Heute zeige ich dir, wie du deinen Vorsorgeausweis lesen kannst und ihn auch verstehst. Vorneweg muss ich aber anfügen, dass jeder Ausweis anders aussehen kann und auch die Begriffe nicht immer 100% übereinstimmen.

Fachbegriffe und Zahlen ohne Ende

Wie ich bereits bei den Vorsorge Kennzahlen 2019 berichtet habe, änderten sich per 1. Januar 2019 alle Kennzahlen.

Jetzt ist es sinnvoll, dass Du deinen Vorsorgeausweis vor dir hast. Man nennt ihn übrigens auch Pensionskassenausweis oder PK-Ausweis und ist nicht zu verwechseln mit dem AHV Ausweis. Das ist nur ein Kärtchen im Kreditkartenformat wo dein Name und deine AHV-Nummer drauf steht.

AHV Ausweis Muster

Ok fangen wir oben an und lesen uns nach unten. Je nach PK-Ausweis ist die Reihenfolge etwas anders, da die Pensionskassen frei sind, wie sie dieses Dokument gestalten.

Personalien

Natürlich ist dein Name, Geburtsdatum und deine AHV-Nr. drauf. Wie Du auf dem Foto oben siehst, fängt diese mit 756 an, dass ist der Code für die Schweiz und für jeden einmalig. Genau wie ein Fingerabdruck.

Du findest hier aber noch weitere Nummern. Der Vorsorgeplan hat eine Nummer und es gibt noch eine Versichertennummer. Evtl. gibt es auch eine Einteilung in einen Personenkreis. Für dich ist das jetzt aber nicht wichtig.

Lohnarten

Auf dem Pensionskassenausweis findest Du verschiedene Lohnangaben.

  • Gemeldeter Jahreslohn
  • Versicherter Lohn 1
  • Versicherter Lohn 2
  • Sparlohn
  • Risikolohn
  • Koordinierter Lohn
  • usw.

Wie immer in der Finanzwelt und der Vorsorge sind es viele Fachbegriffe die mehr oder weniger das gleiche bedeuten. Die drei wichtigsten sind sicher der gemeldete Jahreslohn, Sparlohn und der Risikolohn.

Der gemeldete Jahreslohn gibt an, wieviel Du effektiv verdienst. Dein Bruttolohn quasi.

Aufgrund des Sparlohnes sparen dein Arbeitgeber und Du zusammen für deine Pensionierung. Je höher dieser ist, umso mehr Geld wirst Du bei deiner Pensionierung auf denem PK-Konto haben. Es würde mich nicht überraschen, wenn dein Sparlohn exakt CHF 24'885 tiefer ist, als dein gemeldeter Jahreslohn.

Beim Risikolohn handelt es sich um die Basis für all deine Risikoleistungen. Deine IV-Rente und die Partnerrente hangen davon ab. Dazu komme ich aber gleich noch einmal.

Sparkapital

Deine Pensionskasse ist ein persönliches Konto. Im Gegensatz zur AHV sparst Du hier für dich selbst. Das vorhandene Sparkapital zeigt dir auf, wieviel Geld Du bereits in deiner Pensionskasse hast. Es wird unterteilt in Guthaben gemäss BVG und gesamtes vorhandenes Altersguthaben. Das Guthaben gemäss BVG kannst Du ignorieren, die grössere Zahl ist wichtig.

Altersleistungen

Aufgrund deines aktuellen Sparkapitals und den zukünftig errechneten Beiträgen, findest Du ein vorraussichtliches ordentliches Sparkapital per Alter 65. Sprich, soviel Geld sollte in deiner Pensionskasse sein, wenn Du mit 65ig in Pension gehst. Leider rechnet man hier mit sehr euphorischen Zinsen von bis zu 3.5%, obwohl das Gesetz nur 1% auf dem BVG-Guthaben vorschreibt. Evtl. findest Du aber auf deinem Ausweis auch ein Altersguthaben ohne Zins. Dann würde ich mal von diesem Betrag ausgehen.

Die voraussichtliche Altersrente ist die Rente, die du zusätzlich zur AHV-Rente aus der Pensionskasse erhälst. Dein "Lohn" ab 65ig stellt sich also aus einer AHV- und einer PK-Rente zusammen.

Gut zu wissen: Vor deiner Pensionierung kannst Du dich entscheiden, ob Du die monatliche Rente aus der Pensionskasse willst, oder die ganze Kohle auf einmal. Dies musst du aber frühzeitig anmelden und gemäss Gesetzt stehen dir mindestens 25% des Alterskapital als Sofortauszahlung zu.

Eventuell bist Du jetzt überrascht, wieviel Geld sich da schon angesammelt hat.

Risikoleistungen

Die 2. Säule hat den Auftrag, dich vor Invalidität, Tod und Alter zu schützen. Vor dem Alter schützt sie dich logischerweise mit den Altersleistungen.

Die Leistungen bei Invalidität hangen von der Invalidenrente und der Invaliden-Kinderrente ab. Sprich, soviel Geld bekommst Du, wenn du aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten kannst und Invalide bist.

Die Todesfallleistungen, also wenn Du stirbst, werden in Ehegatten- / Lebenspartnerrente und Waisenrente pro Kind aufgeteilt. Als Beispiel: du stirbst und hinterlässt eine Frau (oder ein Mann) und ein Kind. Evtl. sind diese auf deinen Lohn angewiesen, der jetzt nicht mehr monatlich auf dem Konto landet. Aus deiner Pensionskasse erhalten die Hinterlassenen jetzt jeden Monat eine Rente.

Für diese Rente müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein, welche ich gerne ein andermal erläutere. Falls diese aber nicht erfüllt sind, erhalten die Hinterlassenen meist ein Todesfallkapital.

Beiträge

Natürlich ist die ganze Geschichte nicht gratis. Mindestens die Hälfte der Alters-und Risikoleistungen bezahlst Du mit Spar- und Risikobeiträgen.

Die Sparbeiträge werden auf dem Ausweis meist in CHF aufgeführt. In deinem Vorsogeplan stehen sie aber als Sparsätze in Prozenten. Die gesetzlichen Minimalleistungen schreiben folgendes vor:

Alter 25 -34 : 7%

Alter 35 -44 : 10%

Alter 45 -54 : 15%

Alter 55 - 65: 18%

Soviel wird also von deinem Sparlohn effektiv gespart.

Deinem Arbeitgeber steht es aber frei, mehr als die vorgeschriebenen Prozentsätze zu sparen.

Die Risikobeiträge sind wie bei jeder Versicherung die Prämie, für die versicherten Leistungen. In diesem Fall für die Invaliditäts- und Todesfallelsitungen.

Weitere Angaben

Wir finden aber noch mehr Zahlen auf dem Vorsorgeausweis,

Austrittsleistung: wechselst du deinen Arbeitgeber, wechselt auch dein Vorsorgeplan und deine Pensionskasse. Dein bisher angespartes Geld muss dann von deiner heutigen PK zur neuen transferiert werden. Die Austrittsleistung gibt an, wie hoch dieser Betrag ist. In der Regel sollte er genau so hoch sein wie dein gesamtes vorhandenes Altersguthaben.

Möglicher Vorbezug für Wohneigentum: kurz nennt man es auch WEF. Diese Zahl gibt dir Auskunft, wieviel Geld Du aus deiner 2. Säule beziehen kannst, um ein selbstbewohntes Haus oder Wohnung zu kaufen. Wie das funktioniert kannst Du hier nachlesen.

Maximl möglicher freiwilliger Einkauf mit Zins: Wie ich schon erwähnt habe, sparen dein Arbeitgeber und Du zusammen für deine Altersleistungen. Dein Chef spart aber immer nur auf deinem aktuellen Lohn mit dir mit. Sobald Du eine Lohnerhöhung erhälst, bilden sich Lücken bei deinen Altersleistungen. Diese kannst Du mit freiwlligen Einkäufen selber wieder auffüllen. Von deinem Arbeitgeber erhälst du dafür kein Geld, der Staat unterstützt dich aber indirekt, indem er dich die Einkäufe von deinem steuerbarem Einkommen abziehen lässt.

That's it

So, das wars auch schon. Ich weiss, es ist ein extrem trockenes Thema. Es ist langweillig aber wichtig, weil Du soviel Geld in deiner PK haben wirst wie sonst nirgendwo.

Da es mir wirklich wichtig ist, dass Du den PK-Ausweis verstehst, kommt nächste Woche noch ein Video wie dieses auf Friday Magazine dazu.

Bei Fragen zu deinem Vorsogeausweis schreib mir, ich erkläre dir dein Ausweis in einer Bar bei einem Drink - du bezahlst

-Hr. Marchesin

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